Informationen über die Kosten, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen, können Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Gebühren/ Grundlagen Anwaltsgebühren  (http://www.brak.de/seiten/08_01.php) abrufen.

 

Bei der Honorierung von Anwaltsleistungen ist zu unterscheiden:

 

Für eine reine Beratung schließt die Kanzlei Vergütungsvereinbarungen in Form von Stundenhonoraren oder Pauschalgebühren ab, die je nach Aufwand, wirtschaftlicher Bedeutung der Angelegenheit und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes frei vereinbart werden können.  

 

Eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung muss im Gegensatz zu Beratungsleistungen mindestens nach dem Vergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Die Höhe der Vergütung richtet  sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Vergütungsvereinbarungen können nur geschlossen werden, sofern darin höhere Gebühren als die gesetzlich festgelegten vereinbart werden.