Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Das Arbeitsförderungsrecht regelt u. a. Leistungen zur Arbeitsförderung, für welche die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, wie etwa
- Arbeitslosengeld
- Teilarbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Überbrückungsgeld
- Übergangsgeld
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Insolvenzgeld.
Leistungen in diesem Bereich
Die Kanzlei berät und Vertritt ihre Mandanten in Verfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit (z. B. Verfahren gegen Sperrzeit- und Ablehnungsbescheide, Verfahren zur Gleichstellung mit Schwerbehinderten etc.).