Im Zusammenhang mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen werden damit zusammenhängende Fragen z. B. zum Krankengeld oder zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geklärt. Es werden dagegen keine eigenständigen Mandante im Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht (z. B. Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur) übenommen. Ebenso erfolgt keine Beratung zum Bürgergeld und bei Problemen mit Jobcentern. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen/eine Fachanwalt/-wältin für Sozialrecht oder Verwaltungsrecht.
Aufgrund mangelnder Kapazitäten können leider keine Eingruppierungsklagen (insbesondere im Öffentlichen Dienst) und Klagen auf Entschädigung in Mobbingfällen, die nur sehr selten Aussicht auf Erfolg haben, übernommen werden.
Sie haben die Sorge, keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht bezahlen zu können? Frau Dr. Nießen klärt Sie vorab gerne in einem kurzen, kostenlosen Telefonat über Ihre Möglichkeiten (Antrag auf Prozesskostenhilfe, Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung) auf. Gerne können Sie unbesorgt anfragen, eine E-Mail an info@anwalt-niessen.de schreiben oder Ihre Kontaktdaten telefonisch unter der Nummer 0211-5 66 66 50 an das Sekretariat mitteilen. Sie erhalten spätestens am nächsten Tag und in Notfällen auch schnellstmöglich am gleichen Tag eine Rückmeldung von Frau Dr. Nießen.
Selbstverständlich wird Ihr Anliegen aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass gerade im Arbeitsrecht telefonische Beratungen oder Besprechungen per "Teams" für Ratsuchende von Vorteil sind. Daher ist Frau Dr. Nießen dazu übergegangen, die Kanzlei hauptsächlich digital zu führen. Das ermöglicht eine schnelle und vor allem zeitnahe Terminvergabe sowie eine effiziente Bearbeitung der Mandante. Die persönliche Betreuung kommt dabei nicht zu kurz. Auf besonderen Wunsch kann im Einzelfall auch eine Beratung vor Ort in der Kanzlei erfolgen.
Bei Klageverfahren erfolgt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Über die Kosten werden Sie vorher genau aufgeklärt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.anwalt-niessen.de/kosten.
Gerne wird die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Anwaltskanzlei als Serviceleistung übernommen. Frau Dr. Nießen nimmt sich für ihre Mandanten Zeit und legt besonderen Wert auf einen menschlichen, respektvollen Umgang. Sie ist immer für ihre Mandanten gut erreichbar.
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