Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwälte zu setzen. Die Kanzlei vertritt Sie hierbei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich überregional vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Leistungen in diesem Bereich
Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts. Darüber hinaus bietet die Kanzlei auch Rechtsberatung im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Tarifvertragsrecht an. Frau Dr. Nießen ist insbesondere ein kompetenter Ansprechpartner zu folgenden Themengebieten:
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