Vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag; die Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts wie zum Beispiel:
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsverträge
- Elternzeit
- Teilzeit und Befristung
- Urlaub
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Abfindung.
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